Schutz der stillen Tage

Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.      

Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen

  • Volkstrauertag (17. November 2024)
  • Buß- und Bettag (20. November 2024)
  • Totensonntag (24. November 2024)
  • jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
     
  • Heiliger Abend (24. Dezember 2024) von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr

alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind, zum Beispiel Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere.

Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.

Eichstätt, 01.10.2024

Landratsamt Eichstätt

Seitz

Oberregierungsrätin