Hier können Sie ab dem 30.11.2024 Ihren Wasserzählerstand online eingeben! |
Hinweis zum Parteiverkehr: Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon: 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis! |
Amtsblatt November 2024
Schutz der stillen Tage
Nach den Bestimmungen des Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (Feiertagsgesetz) unterliegen bestimmte Sonn- und Feiertage einem besonderen Schutz.
Das Landratsamt Eichstätt weist deshalb darauf hin, dass an den stillen Tagen
- Volkstrauertag (17. November 2024)
- Buß- und Bettag (20. November 2024)
- Totensonntag (24. November 2024)
- jeweils von 2.00 Uhr bis 24.00 Uhr
- Heiliger Abend (24. Dezember 2024) von 14.00 Uhr bis 24.00 Uhr
alle der Unterhaltung dienenden öffentlichen Veranstaltungen, sofern bei ihnen nicht der diesem Tage entsprechende ernste Charakter gewahrt ist, nicht erlaubt sind, zum Beispiel Tanzveranstaltungen, die Öffnung und der Betrieb von Spielhallen, Pop-Konzerte, Zirkusveranstaltungen, Volksfeste, Theatervorführungen, Preis-Kartenturniere.
Am Buß- und Bettag sind zusätzlich keine Sportveranstaltungen erlaubt.
Eichstätt, 01.10.2024
Landratsamt Eichstätt
Seitz
Oberregierungsrätin