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Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026.

 

Hinweis zum Parteiverkehr:
Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon: 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

Amtsblatt September 2026

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Ortsplan bei map ONE

Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses für die 2. Änderung des Bebauungsplans „Theißing Nord“ der Gemeinde Großmehring

Die Gemeinde Großmehring hat mit Beschluss vom 22.09.2026 die 2. Änderung des Bebauungsplans „Theißing Nord“ als Satzung beschlossen.

Dieser Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuches (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt die 2. Änderung des Bebauungsplans „Theißing Nord“ in Kraft.

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(Auszug aus dem Bebauungsplan „Ost II“-8. Änderung, ohne Maßstab)

Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung sowie der zusammenfassenden Erklärung über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung in dem Bebauungsplan berücksichtigt wurden, und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde, bei der Gemeinde Großmehring, Bauamt, Marienplatz 10, 1. OG, Zimmer 12, zu den ortsüblichen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen. 

Darüber hinaus sind dieser und alle weitere rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Großmehring dauerhaft auf der Homepage unter https://www.grossmehring.de/wirtschaft-bauen/planen-and-bauen/bebauungsplaene zu finden.

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Absatz 1 BauGB wird hingewiesen. Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,

3.       nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und

4.      nach § 214 Abs. 2a im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplanes schriftlich gegenüber der Gemeinde Großmehring geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen.

Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretenen Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

 

Großmehring, 28.09.2026

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Rainer Stingl

Erster Bürgermeister