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Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie alle Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026.

Hinweis zum Parteiverkehr:
Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon: 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

Amtsblatt Februar 2026

Amtsblatt Februar 2026 Foto
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Ortsplan bei map ONE

8. Änderung des Bebauungsplans „Ost II“ in Großmehring;

·         Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses nach § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB

·         Bekanntmachung über die Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB

 Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Ost II“ in Großmehring im beschleunigten Verfahren nach §13a BauGB gefasst.

 Der Geltungsbereich ist aus dem Lageplan ersichtlich, der Bestandteil der Bekanntmachung ist.

 Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den zur Auslegung bestimmten Entwurf des Bebauungsplans sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung mit Umweltbericht vom 20.01.2026 gebilligt.

Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung

Das Gebiet wird ganzheitlich als Allgemeines Wohngebiet ausgewiesen, bisherige Mischgebietsflächen werden daher umgewidmet. Ziel der Aufstellung der 8. Änderung des Bebauungsplans „Ost II“ ist es, zum einen dem Prinzip des flächensparenden Bauens und der Nachverdichtung zu entsprechen, indem durch Anpassungen der bisherigen Festsetzungen mehr Bebaubarkeit auf den bisherigen Wohnbauflächen ermöglicht wird. Zum anderen sollen bestehende Unstimmigkeiten durch Unterscheidungen von einzelnen Festsetzungen in Teilbereichen des Bebauungsplans durch die bisherigen Änderungen auf den gesamten Bebauungsplan einheitlich gefasst werden. Auch ist geplant, das bisherige Mischgebiet sowie einzelne Grünflächen als Allgemeines Wohngebiet auszuweisen.

Der Inhalt dieser Bekanntmachung und sämtliche Unterlagen sind vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 im Internet auf der Homepage der Gemeinde unter https://www.grossmehring.de/wirtschaft-bauen/planen-and-bauen/bekanntmachungen oder unter dem Pfad: Wirtschaft & Bauen / Bekanntmachungen zu finden.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Umweltbericht wurde durch eine Vorprüfung des Einzelfalls nachgewiesen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Aus naturschutzrechtlicher Sicht handelt es sich nicht um erheblichen Umweltauswirkungen, da keine Schutzgebiete oder besonders hochwertige Biotoptypen betroffen sind, die Eingriffsregelung abgearbeitet und Eingriffe entsprechend kompensiert werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und den BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 28.01.2026

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Rainer Stingl

Erster Bürgermeister

 

Anlagen und Dokumente: