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Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026.

 

Hinweis zum Parteiverkehr:
Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon: 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

Amtsblatt August 2026

Foto Amtsblatt August 2026
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Ortsplan bei map ONE

8. Änderung des Bebauungsplanes „Ost II“ in Großmehring;

  • Bekanntmachung der gem. § 4a Abs. 3 BauGB erneuten Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. der erneuten Beteiligung der Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 20.01.2026 den Aufstellungsbeschluss für die 8. Änderung des Bebauungsplans „Ost II“ im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB gefasst.

Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 2 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 2 BauGB wurde in der Zeit vom 02.02.2026 bis einschließlich 06.03.2026 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 14.07.2026 behandelt und abgewogen.

Da sich hier jedoch sowohl redaktionelle als auch relevante Änderungen ergeben haben, wie beispielsweise in der Art der baulichen Nutzung (MI statt WA) und der Begrenzung von Wohneinheiten, ist eine erneute Beteiligung gem. § 4a Abs. 3 BauGB erforderlich.

Der Gemeinderat hat den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 14.07.2026 in seiner Sitzung am 14.07.2026 gebilligt und den Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst (§ 4a Abs. 3 BauGB).

Der Inhalt der Bekanntmachung und die gebilligten Planunterlagen sind in der Zeit vom 31.07.2026 bis einschließlich 01.09.2026 hier auf der Homepage der Gemeinde einzusehen.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den geänderten Inhalten (farbliche Kennzeichnungen im Plan und in den Texten) abgegeben werden. Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift bei der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Gem. § 13a Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 i.V.m. § 13a Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 BauGB sind keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten. Im Umweltbericht wurde durch eine Vorprüfung des Einzelfalls nachgewiesen, dass keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten sind. Aus naturschutzrechtlicher Sicht handelt es sich nicht um erhebliche Umweltauswirkungen, da keine Schutzgebiete oder besonders hochwertige Biotoptypen betroffen sind, die Eingriffsregelung abgearbeitet und Eingriffe entsprechend kompensiert werden.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 28.07.2026

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister

Gemeinde Großmehring

 

Anlagen und Dokumente: