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Amtsblatt Juni 2026
Aufstellung des Bebauungsplanes „Theißing Nord, 2. Änderung“;
Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB
Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Theißing Nord, 2. Änderung“ in Theißing gefasst.
Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurden am 25.09.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 02.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.04.2026 behandelt und abgewogen.
Der Gemeinderat hat den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21.04.2026 in seiner Sitzung am 21.04.2026 gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.
Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.
Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:
Schutzgut: Art der vorhandenen Informationen:
| Mensch, menschliche Gesundheit |
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| Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt |
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| Fläche und Boden |
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| Wasser |
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| Landschaft |
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| Klima, Luft |
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| Kulturelles Erbe und Sachgüter |
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Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.
Datenschutz:
Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.
Großmehring, 27.05.2026
Rainer Stingl
Erster Bürgermeister











