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Kommunalwahl 2026

Hier finden Sie alle Ergebnisse und Bekanntmachungen zur Kommunalwahl 2026.

 

Hinweis zum Parteiverkehr:
Um sowohl die Verweildauer im Rathaus als auch den Andrang der Besucher auf ein Minimum zu beschränken, bitten wir weiterhin darum, für Erledigungen im Einwohnermeldeamt und im Standesamt vorab telefonisch Termine zu vereinbaren (Telefon: 08407/9294-0). Vielen Dank für Ihr Verständnis!
 

Amtsblatt Juni 2026

Amtsblatt Juni 2026 Foto
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Ortsplan bei map ONE

Aufstellung des Bebauungsplanes „Theißing Nord, 2. Änderung“;

Bekanntmachung der Öffentlichkeitsbeteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB

Der Gemeinderat Großmehring hat in seiner Sitzung am 16.09.2025 den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan „Theißing Nord, 2. Änderung“ in Theißing gefasst.

Der Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan wurden am 25.09.2025 öffentlich bekannt gemacht. Die Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange gem. § 3 Abs. 1 BauGB i.V. mit § 4 Abs. 1 BauGB wurde in der Zeit vom 02.10.2025 bis einschließlich 03.11.2025 durchgeführt. Die darin vorgebrachten Bedenken und Anregungen hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 21.04.2026 behandelt und abgewogen.

Der Gemeinderat hat den geänderten Entwurf des Bebauungsplans sowie den dazugehörigen Entwurf der Begründung mit Umweltbericht in der Fassung vom 21.04.2026 in seiner Sitzung am 21.04.2026 gebilligt und den Beschluss zur öffentlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. § 4 Abs. 2 BauGB gefasst.

Zusätzlich zur Veröffentlichung im Internet liegen die Unterlagen für jedermanns Einsicht öffentlich im Rathaus Großmehring, Marienplatz 10, 85098 Großmehring, 1. OG, Zimmer 12, aus und können dort während der allgemeinen Öffnungszeiten oder nach Terminvereinbarung eingesehen werden.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Entwürfen abgegeben werden. Stellungnahmen im Sinne des § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB können schriftlich, elektronisch, mündlich oder zur Niederschrift der Gemeindeverwaltung einzeln oder als Sammeleingabe abgegeben werden.

Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können, sofern die Gemeinde Großmehring deren Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplans nicht von Bedeutung ist.

Folgende umweltrelevante Informationen sind verfügbar:

Schutzgut:                                                         Art der vorhandenen Informationen:

Mensch, menschliche Gesundheit
  • Begründung und Umweltbericht mit Beschreibung der örtlichen Bestandssituation, Stellungnahmen der Handwerkskammer für München und Oberbayern und des Landratsamtes Eichstätt – Immissionsschutz – mit Beschreibung der Gewerbetriebe und deren Emissionen
  • Umweltbericht und Stellungnahme des Staatlichen Bauamtes Ingolstadt zu den von der Straße (Staatsstraße St 2231/Römerstraße im Süden des Geltungsbereiches) ausgehenden Emissionen
Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
  • Umweltbericht mit artenschutzrechtlicher Beurteilung und Darstellung der floristischen und faunistischen Bestandssituation sowie vorhandener Schutzgebiete und -objekte; Bearbeitung der Eingriffsregelung und Darstellung der erforderlichen naturschutzfachlichen Ausgleichsfläche
  • Begründung, Umweltbericht und Stellungnahme Regierung von Oberbayern mit Hinweis auf das Naturdenkmal
  • Stellungnahmen Planungsverband Region Ingolstadt und Regierung von Oberbayern mit Hinweis auf Eingrünung
Fläche und Boden
  • Umweltbericht mit Darstellung der örtlichen Bodenverhältnisse und derzeitiger Bodennutzung
Wasser
  • Begründung und Umweltbericht mit Hinweis zu vorhandenem Weiher
  • Umweltbericht mit Darstellung der Grundwasserverhältnisse und Hochwassergefahren
  • Stellungnahme Landratsamt Eichstätt –Wasserrecht - mit Hinweis auf Wasserschutzgebietsverordnung
Landschaft
  • Umweltbericht mit Darstellung landschaftsbildprägender Elemente
  • Stellungnahmen Planungsverband Region Ingolstadt und Regierung von Oberbayern mit Verweis auf eine wirksame Ortsrandeingrünung
Klima, Luft
  • Umweltbericht mit Darstellung der klimatischen Verhältnisse unter Verwendung des Bay. Klimaatlas, 1996 zu regionalen Klimadaten
Kulturelles Erbe und Sachgüter
  • Begründung, Umweltbericht und Stellungnahme des Bayerischen Landesamtes für Denkmalpflege mit Hinweis auf vorhandene Bau- und Bodendenkmäler
  • Begründung mit Hinweis auf Freileitung

Die diesen Informationen zugrunde liegenden Unterlagen liegen ebenfalls aus.

Datenschutz:

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage der Art. 6 Abs. 1 Buchstabe e (DSGVO) i.V. mit § 3 BauGB und dem BayDSG. Sofern Sie Ihre Stellungnahme ohne Absenderangaben abgeben, erhalten Sie keine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte dem Formblatt „Datenschutzrechtliche Informationspflichten im Bauleitplanverfahren“ das ebenfalls öffentlich ausliegt.

Großmehring, 27.05.2026

Rainer Stingl

Erster Bürgermeister